Staub am Arbeitsplatz ist derzeit eines der größten Probleme im Bereich Gesundheit und Sicherheit und kann in jeder Branche ein Problem darstellen. Die Exposition gegenüber Staub kann mehrere ernsthafte Gesundheitsprobleme verursachen, darunter COPD, Lungen- und Hautkrebs, Asthma und andere Atemwegserkrankungen.
Die Gefahren von Staub am Arbeitsplatz sind allgemein anerkannt, wobei der HSE spezielle Leitlinien zum Umgang mit gefährlichen Stäuben wie Kieselsäure, Holz, Asbest und anderen gefährlichen Stoffen erstellt.
Es ist wichtig zu beachten, dass verschiedene Formen desselben Stoffes andere Gefahren darstellen können. Zum Beispiel kann ein großes Stück eines Feststoffs eine vernachlässigbare Gefahr darstellen, aber es kann gefährlich werden, wenn es zu Staub zermahlen wird.
Bei welchen Arbeitstätigkeiten kann Staub entstehen?
Bei vielen Arbeitsaktivitäten kann Staub entstehen. Diese umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:
- Wiegen von losen Pulvern
- Säcke befüllen oder in Mulden/Container entleeren
- Schneiden (zB Pflastersteine)
- Zerkleinern und Sortieren
- Verschüttungen beseitigen
Wer ist am stärksten gefährdet?
Arbeitnehmer, die staubigen Umgebungen wie Steinmetzarbeiten und Steinbrucharbeiten ausgesetzt sind, haben ein höheres Risiko, Atemwegserkrankungen wie Asthma und Lungenentzündung sowie Sehstörungen zu entwickeln, die ihre Lebensqualität beeinträchtigen können.
Andere gefährdete Arbeitnehmer sind unter anderem Feuerwehrleute, bei denen das Einatmen von Asbest eine Gefahr darstellt, Personen, die in der Gastronomie arbeiten, bei denen Mehlstaub in der Luft ist, und Holzarbeiter, die feinen Holzstaubpartikeln ausgesetzt sind, unter anderem.
Was sagt das Gesetz?
Staub wird als gesundheitsgefährdender Stoff im Sinne der Control of Substances Hazardous to Health Regulations (COSHH) (2002) eingestuft.
Die Definition eines gesundheitsgefährdenden Stoffes umfasst alle Arten von Stäuben, die in einer Luftkonzentration von mehr als 10 mg/m3 (als zeitgewichteter Durchschnitt über 8 Stunden) des gesamten einatembaren Staubs vorhanden sind. Der Grenzwert für lungengängigen Staub beträgt 4 mg/m3 (als zeitgewichteter Durchschnitt über 8 Stunden).
Die COSHH-Vorschriften verlangen von Arbeitgebern, das Risiko für ihre Arbeitnehmer zu bewerten und die Exposition der Arbeitnehmer gegenüber diesen Stoffen zu verhindern oder angemessen zu kontrollieren.
Arbeitgeber sollen eine geeignete und ausreichende Einschätzung der Gesundheitsgefährdung durch den/die betroffenen Stäube und die Maßnahmen, die zur Erfüllung der Anforderungen zu treffen sind, vornehmen und Arbeitnehmer und andere Personen auf dem Betriebsgelände in geeigneter und ausreichender Weise informieren, unterweisen und Ausbildung.
Prävention und Kontrolle
Die Vermeidung von Staubexposition sollte das erste Ziel des Arbeitgebers sein, da viele Arten von Stäuben am Arbeitsplatz beseitigt werden können.
Wo es nicht sinnvoll ist, die Staubexposition zu verhindern, kann eine Kombination aus technischen und Prozesskontrollen angebracht sein, aber es ist entscheidend, sicherzustellen, dass Sie die richtige Kombination verwenden.
Einige dieser Kontrollmethoden umfassen:
- Trennen oder Einschließen der staubigen Prozesse, um die Anzahl der exponierten Personen zu reduzieren
- Absaugung bereitstellen, wenn eine vollständige Einhausung nicht möglich ist
- Dämpfung von Materialien, wo es der Prozess zulässt
- Minimierung der Fallhöhe des Materials
- Ermutigung der Arbeitnehmer zu sorgfältiger Arbeit und Anleitung zur Kontrolle des bei ihren Tätigkeiten entstehenden Staubs
Persönliche Schutzausrüstung (PSA), zu der auch Schutzkleidung und Atemschutzausrüstung (RPE) gehören, kann für Tierschutzzwecke bereitgestellt werden, aber ihre Verwendung als Teil der Strategie Ihrer Organisation zur Begrenzung der Exposition sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn alle anderen vernünftigerweise praktikabel sind Maßnahmen ergriffen wurden.
Weitere Informationen zur Staubexposition am Arbeitsplatz und zur Begrenzung der Exposition finden Sie im Leitfaden „Staub am Arbeitsplatz: Allgemeine Schutzprinzipien“ des HSE.