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XD1+ Persönliches Staubmessgerät£986.00 (Ex. MwSt./GST)
Die Kontrolle von Staub am Arbeitsplatz ist derzeit eines der größten Einzelprobleme im Bereich Gesundheit und Sicherheit und kann in jeder Branche ein Problem darstellen. Die Exposition gegenüber Staub kann verschiedene ernsthafte Gesundheitsprobleme verursachen, darunter COPD, Lungen- und Hautkrebs, Asthma und andere Atemwegserkrankungen.
Die Gefahren, die von Staub am Arbeitsplatz ausgehen, sind hinlänglich bekannt, wobei die HSE erstellt spezifische Leitlinien zum Umgang mit gefährlichen Stäuben wie Kieselerde, Holz, Asbest und anderen gefährlichen Stoffen.
Es ist wichtig zu beachten, dass verschiedene Formen desselben Stoffes andere Gefahren darstellen können. So kann beispielsweise ein großes Stück eines Feststoffs eine vernachlässigbare Gefahr darstellen, aber gefährlich werden, wenn es zu Staub zermahlen wird.
Welche Arbeitstätigkeiten können Staub verursachen?
Bei vielen Arbeitstätigkeiten kann Staub entstehen. Dazu gehören unter anderem:
- Wiegen von losen Pulvern
- Befüllen von Säcken oder Entleeren in Mülltonnen/Containern
- Schneiden (z. B. Pflastersteine)
- Zerkleinern und Sortieren
- Beseitigung von Verschüttungen
Wer ist am meisten gefährdet?
Arbeitnehmer, die staubigen Umgebungen ausgesetzt sind, z. B. bei Steinmetz- und Steinbrucharbeiten, haben ein höheres Risiko, Atemwegserkrankungen wie Asthma und Lungenentzündung sowie Sehstörungen zu entwickeln, was ihre Lebensqualität beeinträchtigen kann.
Weitere gefährdete Arbeitnehmer sind Feuerwehrleute, die Asbest einatmen können, Beschäftigte in der Gastronomie, wo Mehlstaub in der Luft liegt, und Holzarbeiter, die feinen Holzstaubpartikeln ausgesetzt sind, sowie viele andere Berufsgruppen.
Was besagt das Gesetz über die Kontrolle von Staub?
Staub gilt als gesundheitsgefährdende Substanz gemäß der Verordnung über die Kontrolle gesundheitsgefährdender Stoffe (COSHH) (2002).
Die Definition eines gesundheitsgefährdenden Stoffes umfasst Staub jeglicher Art, der in der Luft in einer Konzentration von mehr als 10 mg/m3 (als zeitlich gewichteter Durchschnitt über 8 Stunden) des gesamten einatembaren Staubs vorhanden ist. Der Grenzwert für lungengängigen Staub liegt bei 4 mg/m3 (als zeitlich gewichteter Durchschnitt über 8 Stunden).
Die COSHH-Verordnungen verpflichten die Arbeitgeber, das Risiko für ihre Mitarbeiter zu bewerten und die Exposition der Mitarbeiter gegenüber diesen Stoffen zu verhindern oder angemessen zu kontrollieren.
Die Arbeitgeber sollten eine angemessene und ausreichende Bewertung der von den betreffenden Stäuben ausgehenden Gesundheitsrisiken und der Maßnahmen vornehmen, die zur Erfüllung der Anforderungen ergriffen werden müssen, und den Arbeitnehmern und anderen Personen auf dem Betriebsgelände angemessene und ausreichende Informationen, Anweisungen und Schulungen zur Verfügung stellen.
Prävention und Kontrolle
Die Vermeidung der Staubexposition sollte das oberste Ziel eines Arbeitgebers sein, da viele Formen von Staub am Arbeitsplatz beseitigt werden können.
Verwenden Sie das XD1+ zur Messung und Kontrolle der persönlichen Staubbelastung am Arbeitsplatz.
Wenn es nicht möglich ist, die Exposition gegenüber Staub zu verhindern, kann eine Kombination aus technischen und verfahrenstechnischen Maßnahmen sinnvoll sein.
Zu den Methoden zur Staubbekämpfung gehören:
- Abtrennung oder Einhausung der staubigen Prozesse, um die Zahl der exponierten Personen zu verringern
- Absaugung, wenn eine vollständige Kapselung nicht möglich ist
- Dämpfung von Materialien, wenn der Prozess dies zulässt
- Minimierung der Fallhöhe des Materials
- Ermunterung der Arbeitnehmer, sorgfältig zu arbeiten, und Anweisung, wie sie den bei ihren Tätigkeiten entstehenden Staub kontrollieren können
Persönliche Schutzausrüstung (PSA), die Schutzkleidung und Atemschutzgeräte umfasst, kann zu Wohlfahrtszwecken zur Verfügung gestellt werden, aber ihr Einsatz als Teil der Strategie Ihrer Organisation zur Begrenzung der Exposition sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn alle anderen vernünftigerweise durchführbaren Maßnahmen ergriffen wurden.
Weitere Informationen zur Staubbelastung am Arbeitsplatz und zur Kontrolle der Exposition finden Sie in der HSE-Website 'Staub am Arbeitsplatz: Allgemeine Grundsätze zum Schutz Leitfaden.