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Können Sie nachweisen, dass die Lärmbelastung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegt?

Rauschmessung

Können Sie nachweisen, dass die Lärmbelastung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegt?

von: Callum Wallis


In den letzten Monaten sind wir mit vielen Sicherheitsfachleuten zusammengetroffen, die Besuch von der Health and Safety Executive (HSE) hatten und aufgefordert wurden, Nachweise für die Lärmüberwachung am Arbeitsplatz vorzulegen.

Wenn Sie also gefragt werden, Können Sie nachweisen, dass der Lärmpegel in Ihrer Fabrik innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegt?? In den meisten Fällen wird es nicht ausreichen, zu sagen, dass die Arbeitnehmer nicht durch Lärm gefährdet sind. Sie müssen anderen, die ein Interesse daran haben, wie z. B. Sicherheitsbeauftragte und Vollzugsbehörden (z. B. die HSE), ohne Weiteres nachweisen, dass Sie die einschlägigen Maßnahmen im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften geprüft und ergriffen haben. Wenn Sie nicht die richtige Dokumentation vorlegen, kann dies zu einer Nichteinhaltung führen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche gesetzliche Grenzwerte für die Lärmbelastungfinden Sie auf der HSE-Website.

Die Gesundheitsbehörde ist eine Sache, aber oft kann ein Unternehmen angreifbar und offen für Zivilklagen von Mitarbeitern gegen lärmbedingter Hörverlust. Auf eine Klage können weitere in derselben Abteilung folgen, was die Gesamtkosten für das Unternehmen in die Höhe treibt. Wird festgestellt, dass ein Arbeitgeber gegen die Lärmschutzvorschriften (2005) verstoßen hat, kann er/sie verpflichtet sein, einer Person, die an einem geringfügigen Hörverlust und/oder Tinnitus leidet, eine Entschädigung (zwischen £3.000 und £5.000+) zu zahlen und zusätzliche Zahlungen für die Rechtsvertretung zu leisten. Für alle versicherten Kosten müssen Sie wahrscheinlich auch Ihre Arbeitgeber- und Betriebshaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, was zu höheren Prämien führt. Dies ist das Risiko eindeutig nicht wert. Vorbeugen ist immer besser als heilen.

Die Verordnung zur Bekämpfung von Lärm am Arbeitsplatz (2005) verpflichtet die Arbeitgeber, Risiken für Gesundheit und Sicherheit durch Lärm am Arbeitsplatz zu verhindern oder zu verringern. Als Arbeitgeber müssen Sie gemäß den Vorschriften:

  • Bewerten Sie die Risiken für Ihre Mitarbeiter durch Lärm am Arbeitsplatz;
  • Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung, die diese Risiken verursacht;
  • Stellen Sie Ihren Mitarbeitern einen Gehörschutz zur Verfügung, wenn Sie die Lärmbelastung nicht durch andere Methoden verringern können;
  • Stellen Sie sicher, dass die gesetzlichen Grenzwerte für die Lärmbelastung nicht überschritten werden;
  • Informieren, instruieren und schulen Sie Ihre Mitarbeiter;
  • Durchführung einer Gesundheitsüberwachung, wenn ein Gesundheitsrisiko besteht.

In den Verordnungen zur Bekämpfung von Lärm am Arbeitsplatz sind auch Auslösewerte festgelegt, bei denen das Gehör der Arbeitnehmer geschützt werden muss. Die Feststellung, ob einer dieser Pegel überschritten wurde, erfolgt nach einer Bewertung des Lärmpegels.

Laden Sie hier unseren KOSTENLOSEN Leitfaden für Arbeitgeber herunter und erfahren Sie mehr über die 5 Schritte zur Kontrolle von Lärm am Arbeitsplatz

Wenn Sie sich über die Vorschriften informiert haben und bereit sind, mit Lärmmessungen zu beginnen, müssen Sie die richtige Ausrüstung finden, die Ihnen hilft, die benötigten Lärmdaten zu erhalten, das Geschehen aufzuzeichnen und die richtigen Entscheidungen zu treffen, um die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

Professionelle Schallpegelmesser wie der Pulsar Nova helfen Ihnen, Lärmprobleme zu beurteilen und das Gehör Ihrer Mitarbeiter zu schützen.

Dieses Messgerät ist einfach das ideale Werkzeug, um:

  • Führen Sie konforme, genaue Lärmmessungen durch
  • Erfassen und Aufzeichnen der Lärmdaten, über die Sie Bericht erstatten müssen
  • Sicherstellen, dass die gesetzlichen Grenzwerte für die Lärmbelastung nicht überschritten werden
  • Schützen Sie Ihr Unternehmen vor Ansprüchen wegen lärmbedingter Gehörschäden
  • Erfüllung der Pflicht des Arbeitgebers zur Risikominderung

Sind Sie bereit, den nächsten Schritt zu tun, um nachzuweisen, dass die Lärmbelastung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegt?

Wenn Sie Zweifel haben oder mit jemandem über Lärmmessungen und Überwachungsmöglichkeiten sprechen möchten, rufen Sie bitte unser freundliches Beraterteam an unter 01723 339715 und wir werden Sie gerne beraten. Wir können sogar zu Ihnen kommen und unser Sortiment in Ihrem Betrieb vorführen, damit Sie unsere Produkte und unsere Experten persönlich beurteilen können. Vergessen Sie nicht, Ihren KOSTENLOSEN Leitfaden zur Kontrolle von Lärm am Arbeitsplatz herunterzuladen!

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