Lärm kann sehr beunruhigend sein, vor allem, wenn Sie in einem Betrieb mit schweren Maschinen und Elektrowerkzeugen arbeiten und die Arbeit mit der Bewegung von Fahrzeugen und Materiallieferungen verbunden ist. Die Website Verordnung über die Bekämpfung von Lärm am Arbeitsplatz (2005) im Vereinigten Königreich und anderen Lärm In der ganzen Welt gibt es Gesetze, die sicherstellen sollen, dass das Gehör der Arbeitnehmer nicht geschädigt wird. Daher sind alle Bemühungen um Kontrolle des Lärmrisikos und der Lärmbelastung in der Arbeitsumgebung sollten gezielt und systematisch vorgehen.
Überall dort, wo es in einem Arbeitsumfeld Lärm gibt, sollten Sie als Arbeitgeber oder Verantwortlicher für Sicherheit und Gesundheitsschutz nach alternativen Verfahren, Ausrüstungen und/oder Arbeitsmethoden suchen, die die Arbeit leiser machen oder dazu führen, dass die Menschen weniger lange einem schädlichen Lärmpegel ausgesetzt sind. Sie sollten sich auch darüber informieren, was in Ihrer Branche als gute Praxis oder als Standard für den Lärmschutz gilt.
Wenn es Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung gibt, die nach vernünftigem Ermessen durchführbar sind, sollten sie umgesetzt werden. Liegt die Lärmbelastung jedoch unter dem unteren Auslösewert von 80 dB(A), werden die Risiken als gering eingestuft, so dass von Ihnen nur Maßnahmen erwartet werden, die relativ kostengünstig und einfach auszuführen sind.
Wenn eine Lärmbewertung zeigt, dass die Arbeitnehmer wahrscheinlich dem oberen Auslösewert von 85 dB(A) oder mehr ausgesetzt sind, müssen Sie ein geplantes Programm zur Lärmbekämpfung durchführen.
Die Bewertung wird genügend Beweise für die Risiken und Informationen liefern, um einen Aktionsplan zur Lärmbekämpfung zu erstellen.
Sie sollten alle Erkenntnisse nutzen, um:
- Bewältigung des unmittelbaren Risikos, z. B. durch Bereitstellung von Gehörschutz
- Ermitteln Sie die möglichen Lösungen, die Ihnen zur Lärmbekämpfung zur Verfügung stehen, wie viel Lärmreduzierung (in Dezibel) erreicht werden könnte und was vernünftigerweise durchführbar ist.
- Festlegung von Prioritäten für Maßnahmen und eines Zeitplans (z. B. Prüfung der Frage, wo ein sofortiger Nutzen erzielt werden kann, welche Änderungen möglicherweise über einen längeren Zeitraum eingeführt werden müssen und wie viele Arbeitnehmer in jedem Fall dem Lärm ausgesetzt sind)
- Entscheiden Sie, wer am Arbeitsplatz die verschiedenen Teile des Plans umsetzen wird
- Überprüfen, ob der Plan ausgeführt wird
- Überprüfung der Wirksamkeit des Plans
Bei jeder Maßnahme sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Andere Arbeitsmethoden
- Wahl geeigneter Arbeitsmittel, die möglichst wenig Lärm verursachen, z. B. Elektro- statt Dieselmotoren
- Die Gestaltung und Anordnung von Arbeitsplätzen, Arbeitsplätzen und Ruheeinrichtungen
- Geeignete und ausreichende Information, Unterweisung und Schulung
- Verringerung des Lärms durch technische Mittel wie z. B. Abdeckungen
- Geeignete Wartungsprogramme
- Verringerung der Dauer und Intensität der Exposition
- Angemessene Arbeitszeiten einschließlich Job-Rotation mit festgelegten Ruhezeiten
Weitere Informationen über Lärmschutz am Arbeitsplatz und die Lärmschutzverordnung
Weitere Informationen über den Umgang mit Lärm am Arbeitsplatz finden Sie auf der Website Website der HSE. Alternativ können Sie auch unser kostenloses Leitfaden für Arbeitgeber zur Kontrolle von Lärm am Arbeitsplatz.
Wir hoffen, dass dieser Artikel Ihnen einen guten Überblick darüber verschafft hat, was von Ihnen als Arbeitgeber oder Sicherheitsfachkraft verlangt wird, um vermeiden, dass Lärm zu einer Gefahr wird. Bitte kontaktieren Sie uns unter 01723 339715, um Ihre Anforderungen an die Lärmmessung zu besprechen.