In der Lärmschutzverordnung von 2005 wird Musik als bewusster Lärm anerkannt, der zur Unterhaltung dient.
Unterhaltungslärm, die Musikindustrie und das Gesetz
Seit April 2008 gilt für die Unterhaltungsindustrie die Verordnung über die Kontrolle von Lärm am Arbeitsplatz" (2005). Darin wird Musik als absichtlicher Lärm anerkannt, der zu Unterhaltungszwecken erzeugt wird. Daher sind robuste und praktische Richtlinien für die Lärmbelastung erforderlich, um die Sicherheit der Menschen in der näheren Umgebung zu gewährleisten.
Wenn Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Künstlern in der Musik- und Unterhaltungsbranche die richtigen Schutzmaßnahmen geboten werden, können sie nicht nur ihr Gehör, sondern auch ihre Karriere bewahren. Daher sind Eigentümer und Betreiber von Veranstaltungsorten gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter nicht übermäßigen und potenziell schädlichen Lärmpegeln auszusetzen.
Die Lärmschutzverordnung gilt für eine Vielzahl von Musik- und Unterhaltungsbranchen, in denen Live-Musik gespielt oder aufgenommen wird, darunter Pubs, Nachtclubs und andere Veranstaltungsorte wie Konzertsäle. Zu den Arbeitnehmern in diesen Bereichen, die unter die Verordnung fallen, gehören das Bar- und Bodenpersonal, wie z. B. Gläserkollektoren, Musiker, Sicherheitspersonal sowie Selbstständige. Die Öffentlichkeit fällt jedoch nicht unter die gleichen Rechtsvorschriften.
Verantwortung der Unterhaltungsindustrie für die Kontrolle von Lärm am Arbeitsplatz
Es obliegt dem Betreiber des Veranstaltungsortes, einen qualifizierten Mitarbeiter zu benennen, der dafür sorgt, dass die erforderlichen Vorschriften jederzeit eingehalten werden. Der wichtigste Faktor, den es zu berücksichtigen gilt, ist nicht nur die Lautstärke, sondern auch die Zeitaufwand der Mitarbeiter' in ihrem Arbeitsumfeld ausgesetzt sind.
Lärm wird in Dezibel, kurz dB, gemessen, wobei das Schallmessgerät einen A-bewerteten Frequenzfilter anwendet, um die Reaktion des menschlichen Ohrs nachzuahmen.
Bei der Bekämpfung von Lärm in einem Arbeitsumfeld besteht der erste Schritt darin, die Gefahr zu beseitigen. Ist dies nicht möglich, sollte man versuchen, die Lautstärke oder den Pegel des Lärms zu verringern, bevor man versucht, die Mitarbeiter davon zu trennen oder die Zahl der Beschäftigten, die dem Lärm ausgesetzt sind, zu begrenzen. Die Verringerung der Zeit, in der die Mitarbeiter dem Lärm ausgesetzt sind, kann ebenfalls als Präventivmaßnahme eingesetzt werden, ebenso wie die Einführung von Gehörschutz in Form von Ohrstöpseln oder Gehörschützern.
Weitere Maßnahmen zur Begrenzung der Lärmbelastung in einem Veranstaltungsort sind elektronische Begrenzer für die Geräte. Auch die Ausrichtung der Lautsprecher kann einen großen Unterschied machen. So können zum Beispiel an der Decke montierte Lautsprecher mit geringerer Lautstärke dazu beitragen, den Lärm auf die Tanzfläche zu lenken und von anderen fernzuhalten.
Darüber hinaus ist es wichtig, die Qualität des erzeugten Lärms zu verbessern, damit er nicht verzerrt wird, und die Mitarbeiter zu schulen, damit sie dazu beitragen können, dass der Lärm nicht zu stark wird. Abschirmung, Verwendung von optische Warnsysteme und Isolierung können in Unterhaltungseinrichtungen eingesetzt werden, um das Gehör der Mitarbeiter zu schützen und Gehörverluste zu vermeiden.
Erfahren Sie mehr über Unterhaltungslärm Überwachung,
Dieser Artikel wurde zur Unterstützung der Lärmaktionswoche 2013 verfasst - weitere Informationen zu dieser Initiative finden Sie auf der Website hier.