Wir bei Pulsar Instruments sind ständig auf der Suche nach neuen Innovationen, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Mitarbeiter zu schützen. Nach über 50 Jahren Hersteller von Schall- und Schwingungsüberwachungsgeräten haben wir unser Produktprogramm nun um die Staubprobenahme erweitert.
Tod und Krankheit durch schädlichen Staub sind heute das größte Gesundheits- und Sicherheitsproblem. Aus diesem Grund hat Pulsar Instruments beschlossen, die neueste Innovation von Trolex zur persönlichen Staubüberwachung in unser Produktsortiment aufzunehmen.
Wir stellen den XD One vor, das neue tragbare, in sich geschlossene persönliche Staubüberwachungsgerät, das Zeit, Geld und Leben spart. Der XD One nutzt eine bahnbrechende Technologie, um die persönliche Partikelüberwachung zu revolutionieren. Der Open-Path-Sensor im Inneren des Geräts macht Filter, Pumpen oder Laboranalysen überflüssig und somit sehr wartungsarm.
Dank des Open-Path-Sensors ist der XD One 5-mal genauer als andere Geräte und liefert selbst unter härtesten Bedingungen eine kontinuierliche Echtzeit-Erkennung schädlicher Partikel.
XD One Persönlicher Staubmonitor
Tragen, reparieren, bewegen!
XD One ist persönlich, tragbar und montierbar. Es ist eine in sich geschlossene Einheit ohne Rohre, Probenahmeköpfe, Impaktoren, Pumpen oder Filter. Mit einem Gewicht von nur 450 g hat dieses Gerät eine Akkulaufzeit von mehr als 16 Stunden und bietet eine Auswahl an Montageoptionen, einschließlich Wänden, Masten, Kabinen und am Körper (Option der Brustmontage für die Oronasale Probenahmezone verfügbar).
Nahezu wartungsfrei
Die automatische und bedarfsgesteuerte Selbsttestroutine dauert 5 Sekunden. Der einminütige Compliance-Test ist in der Regel alle 3-6 Monate erforderlich. Das ist es. Keine Rückkehr zur Basiswartung, komplizierte Einrichtungs-, Reinigungs- oder Kalibrierungsroutinen. PSA für die reale Welt.
Präzise, flexibel, zuverlässig
Erkennung im Partikelgrößenbereich von 0,35 – 40 μm. Wählbare Dichteschwellen (mg/m3). Vollständig anpassbare STEL- und TWA-Überwachung mit zugehörigen Alarmen für PM1, PM2.5, PM4.25 und PM10. Das Gerät zeichnet immer die vollständigen Daten der gesamten suspendierten Partikel (TSP) auf und speichert sie bis zu 10 Jahre für spätere Analysen.
Die Gefahren von Staub
Bei welchen Arbeitstätigkeiten kann Staub entstehen?
Bei vielen Arbeitsaktivitäten kann Staub entstehen. Diese umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:
- Wiegen von losen Pulvern
- Säcke befüllen oder in Mulden/Container entleeren
- Schneiden (zB Pflastersteine)
- Zerkleinern und Sortieren
- Verschüttungen beseitigen
Wer ist am stärksten gefährdet?
Arbeitnehmer, die staubigen Umgebungen wie Steinmetzarbeiten und Steinbrucharbeiten ausgesetzt sind, haben ein höheres Risiko, Atemwegserkrankungen wie Asthma und Lungenentzündung sowie Sehstörungen zu entwickeln, die ihre Lebensqualität beeinträchtigen können.
Andere gefährdete Arbeitnehmer sind unter anderem Mitarbeiter der Feuerwehr, bei denen das Einatmen von Asbest eine Gefahr darstellt, Personen, die in der Gastronomie arbeiten, bei denen Mehlstaub in die Luft gelangt, und Holzarbeiter, die feinen Holzstaubpartikeln ausgesetzt sind, neben vielen anderen Tätigkeiten.
Was sagt das Gesetz?
Staub wird als gesundheitsgefährdender Stoff im Sinne der Control of Substances Hazardous to Health Regulations (COSHH) (2002) eingestuft.
Die Definition eines gesundheitsgefährdenden Stoffes umfasst alle Arten von Stäuben, die in einer Luftkonzentration von mehr als 10 mg/m 3 (als zeitgewichteter Durchschnitt über 8 Stunden) des gesamten einatembaren Staubs vorhanden sind. Der Grenzwert für einatembare Stäube beträgt 4 mg/m 3 (als zeitgewichteter Mittelwert über 8 Stunden).
Die COSHH-Vorschriften verlangen von Arbeitgebern, das Risiko für ihre Arbeitnehmer zu bewerten und die Exposition der Arbeitnehmer gegenüber diesen Stoffen zu verhindern oder angemessen zu kontrollieren.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie mit dem XD One Zeit, Geld und das Leben Ihrer Mitarbeiter sparen können, besuchen Sie www.pulsarinstruments.com oder rufen Sie uns unter 01723 339715 an.