Vor 10 Jahren trat im Vereinigten Königreich die „Control of Noise at Work Regulations 2005“ für alle Industriesektoren in Kraft, gefolgt von der Musik- und Unterhaltungsbranche im April 2008. Die Lärmschutzvorschriften im Vereinigten Königreich basieren auf EU-Richtlinien, die die Mitgliedstaaten in der gesamten Union verpflichten, sicherzustellen, dass das Gehör der Arbeitnehmer vor übermäßigem Lärm geschützt wird. Dies gilt jedoch nicht nur für die EU-Zone, da weltweit Lärmschutzgesetze zum Schutz vor industrieller Taubheit existieren. Im Vereinigten Königreich müssen Arbeitgeber laut Gesetz „angemessen praktikable“ Maßnahmen ergreifen, um die Lärmbelastung der Arbeitnehmer zu verringern. Es stehen zahlreiche Informationen und Anleitungen zur Verfügung , wenn Sie mehr über die Einhaltung von Lärm bei der Arbeit erfahren möchten . Hier haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
Was ist berufsbedingte Taubheit?
Ein Zustand, der zum Hörverlust führt (oft über einen längeren Zeitraum oder unmittelbar nach einem traumatischen Lärmereignis) als Folge der Arbeitsumgebung einer Person. Es enthält:
- Voller Hörverlust – ohne Hörgerät ist nichts zu hören
- Teilschwerhörigkeit – die Hörempfindlichkeit wurde reduziert
- Mehrere Hörprobleme wie Tinnitus (ein kontinuierliches Summen oder Klingeln im Ohr)
- Derzeit besteht der höchste Anteil der zivilrechtlichen Ansprüche wegen Berufskrankheit wegen lärmbedingtem Hörverlust
- Die jährlichen Kosten für die britische Versicherungsbranche für Taubheitsansprüche betragen über 70 Millionen £
Über die Vorschriften zur Bekämpfung von Lärm am Arbeitsplatz (2005)
- Die Daten, an denen Arbeitgeber von lärminduziertem Hörverlust (NIHL) Kenntnis haben, variieren je nach Branche. Der Erkenntnisstichtag ist 1963.
- Die Lärmschutzverordnung von 2005 ersetzte die Lärmschutzverordnung von 1989 und führte neue Anforderungen an die Arbeitgeber ein. Die Verordnungen von 2005 verlangen von Arbeitgebern, Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer bei einem um 5 Dezibel niedrigeren Lärmpegel als in den Verordnungen von 1989 zu ergreifen. Ein großer Tropfen. Sie schreiben auch eine Gesundheitsüberwachung (Gehörkontrolle) für Arbeitnehmer vor, die regelmäßig über 85 Dezibel ausgesetzt sind.
- Die Vorschriften gelten nicht für Mitglieder der Öffentlichkeit, die durch ihre Freizeitaktivitäten Lärm ausgesetzt sind, oder wenn sie eine bewusste Entscheidung treffen, laute Orte wie ein Konzert zu besuchen oder Lärmbelästigungen ausgesetzt sind.
Wie wird Lärm am Arbeitsplatz gemessen?
Ansprüche gegen Ihr Unternehmen wegen lärmbedingtem Hörverlust können noch viele Jahre später geltend gemacht werden. Die einzige ernsthafte Verteidigung sind korrekt gemessene Lärmdaten, die logisch und regelmäßig erstellt werden. Hier ist entscheidend, wie laut der Lärm ist und wie lange Menschen ausgesetzt sind. Lärm wird mit einem konformen Schallpegelmesser oder einem persönlichen Lärmexpositionsmesser in Dezibel, ausgedrückt als (dB), genau gemessen. Eine „A-Bewertung“, die auch als „dB(A)“ ausgedrückt wird, wird verwendet, um den durchschnittlichen Geräuschpegel zu messen, und eine „C-Bewertung“ oder „dB(C)“ wird verwendet, um Spitzen-, Stoß- oder Impulsgeräusche zu messen.
Um die persönliche Exposition zu berechnen, müssen Sie den Schalldruckpegel an den verschiedenen Arbeitsplätzen der Person und für die verschiedenen Tätigkeiten, die während eines Arbeitstages ausgeführt werden, messen. Aus diesen Werten und der Zeit, die an jedem Ort oder bei jeder Aufgabe verbracht wird, wird ein Durchschnitt berechnet. Erfahren Sie hier, wie Sie mit einer Lärmrisikobewertung beginnen.
Lärmschutzverordnung 2005: Aktions- und Grenzwerte
Die Verordnungen definieren „Expositionswerte“, dh Lärmbelastungspegel, bei deren Überschreitung Sie bestimmte Maßnahmen ergreifen müssen. Es gibt „untere“ und „obere“ Aktionswerte, wie unten gezeigt. Sie müssen Ihre geschätzte Lärmbelastung mit den Auslösewerten vergleichen, um festzustellen, welche spezifischen Maßnahmen von Ihnen erforderlich sind, um das Risiko durch Lärm zu reduzieren.
Untere Expositionsauslösewerte:
- eine tägliche oder wöchentliche persönliche Lärmbelastung von 80 dB (‘A’-gewichtet); und
- ein Spitzenschalldruck von 135dB (‘C’-bewertet)
Obere Expositionsauslösewerte:
- eine tägliche oder wöchentliche persönliche Lärmbelastung von 85 dB (‘A’-gewichtet); und
- ein Spitzenschalldruck von 137dB (‘C’-bewertet)
Expositionsgrenzwerte oder maximal zulässige Lärmbelastung zur Eingabe am Ohr des Bedieners:
- eine tägliche oder wöchentliche persönliche Lärmbelastung von 87 dB (‘A’-gewichtet); und
- ein Spitzenschalldruck von 140 dB (‘C’-bewertet).
nb. die oben genannten Expositionsgrenzwerte berücksichtigen eine eventuelle Reduzierung der Exposition durch den Gehörschutz.
Lärmschutzbestimmungen: Pflichten des Arbeitgebers
Wenn die Risiken durch Lärm hoch sind, sollten Sie sie mit einem priorisierten Lärmschutz-Aktionsplan steuern, der Folgendes umfassen muss:
- Gefährdungsbeurteilung durch eine „fachkundige Person“ zur Beurteilung des Lärmpegels (Regel 5)
- Kontrolle des Lärms an der Quelle (Regel 6)
- Bereitstellung eines geeigneten Gehörschutzes (Regel 7)
- Wartung und Gebrauch von PSA-Ausrüstung (Regel 8)
- Gesundheitsüberwachung (Verordnung 9)
- Informationen, Unterweisungen und Schulungen zu Lärmpegeln und Lärmschäden (Regel 10)
Lärmschutzverordnung (2005): Zusammenfassung
- Weniger Abhängigkeit von PSA
- Rauschunterdrückung an der Quelle
- Berichte mit ‘Aktionsplan’ statt Hunderte von Seiten mit Messungen
- Für Personen mit einer Exposition von 85 dB(A) oder höher ist eine Gesundheitsüberwachung erforderlich
Weiterführende Literatur zum Thema Lärmschutz am Arbeitsplatz und Vorschriften zur Lärmbekämpfung am Arbeitsplatz
Weitere Informationen zum Umgang mit Lärm am Arbeitsplatz finden Sie auf der HSE-Website . Alternativ können Sie unseren KOSTENLOSEN Arbeitgeberleitfaden zur Bekämpfung von Lärm am Arbeitsplatz herunterladen .
Wir hoffen , dieser Artikel hat Ihnen einen guten Überblick darüber gegeben , was von Ihnen als Arbeitgeber oder Sicherheitsfachkraft verlangt wird , um die Einhaltung von Lärm am Arbeitsplatz zu erreichen . Bitte kontaktieren Sie uns unter 01723 518011, um weitere Informationen zu besprechen.